Die Wahl des Kfz-Sachverständigen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihnen freigestellt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Er sollte frei, unabhängig und unparteiisch arbeiten. Neben der Schadensaufnahme, der Beweissicherung und der Kalkulation des "sichtbaren" Schadens spielt auch die richtige Ermittlung der möglichen Wertminderung und die Berücksichtigung des Nutzungsausfalls eine gewichtige Rolle.
Sie sind immer bestens bedient, wenn Sie nicht den versicherungseigenen Haussachverständigen (z.B. Dekra tätig für die HUK-COBURG) in Anspruch nehmen. Er ist schließlich bei der oder für die gegnerische Versicherung tätig. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben, können Sie diesen wegen Befangenheit problemlos ablehnen.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Achtung: Bei unverschuldeten Unfällen entstehen Ihnen hierbei keine Kosten!
Wir haben jahrelange Erfahrung
Nur die jahrelange Erfahrung des Kfz-Sachverständigen garantiert Ihnen das notwendige Höchstmaß an Kompetenz bei der Unfallschaden-Gutachtenerstellung. Der Kfz-Sachverständige sollte neben seinem theoretischen Wissen auch über eine fundierte praktische Erfahrung im Kfz-Handwerk verfügen. Nur so kann er das genaue Ausmaß der Schäden definieren, die nötige Reparaturdauer festlegen, den finanziellen Aufwand der Instandsetzung richtig einschätzen und so den Schaden für Sie fehlerfrei kalkulieren. Die Mitgliedschaft des Sachverständigen in irgendeinem der zahlreichen Vereine (Verbände) ist eher sekundär und für Sie nicht von besonderer Bedeutung.