
Classic Tax Diensteistungen und Preise Unfallschaden und was nun? Unfallschaden im Ausland Haftpflicht oder Kaskoschaden? Totalschaden Auslagenpauschale Bagatellschadensgrenze Die fiktive Abrechnung Miet- oder Ersatzwagen Nutzungsausfall ACHTUNG Schadenmanagement! Die 130% Grenze Rechtsbeistand Die Reparaturbescheinigung Restwert Wer hinten auffährt hat Schuld!? Wertminderung Wiederbeschaffungswert Oldtimergutachten Zustandsnoten für Oldtimer Checkliste für Oldtimer Oldtimerpreise Nutzungsausfall bei Oldtimern Wertminderung Oldtimer Wiederherstellungswert Wissenswertes Kundenfahrzeug des Tages Kontakt

Wertminderung Oldtimer
Auch bei einem Oldtimer kann eine erhebliche Wertminderung anfallen. Erst recht dann, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich in gutem, unrestaurierten Zustand befand. In solchem Fall droht dem Oldtimer nämlich der Verlust der historischen Substanz. In der Regel erzielen unrestaurierte Originalfahrzeuge mit Patina weitaus höhere Preise als ihre "totrestaurierten" Pendants. Technisch wäre man heute also in der Lage jeden Oldtimer bis in die Zustandnote 1 zu restaurieren. Es wird jedoch niemanden gelingen einen beschädigten Oldtimer nach der Reparatur wieder im Originallack (Erstlack) erstrahlen zu lassen. Dieser Umstand begründet eine Wertminderung.
Auch bei einem Oldtimer kann eine erhebliche Wertminderung anfallen. Erst recht dann, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich in gutem, unrestaurierten Zustand befand. In solchem Fall droht dem Oldtimer nämlich der Verlust der historischen Substanz. In der Regel erzielen unrestaurierte Originalfahrzeuge mit Patina weitaus höhere Preise als ihre "totrestaurierten" Pendants. Technisch wäre man heute also in der Lage jeden Oldtimer bis in die Zustandnote 1 zu restaurieren. Es wird jedoch niemanden gelingen einen beschädigten Oldtimer nach der Reparatur wieder im Originallack (Erstlack) erstrahlen zu lassen. Dieser Umstand begründet eine Wertminderung.


Wurde ein Oldtimer bereits restauriert oder wurden womöglich im Rahmen einer früheren Karosseriereparatur ein oder mehrere Teile der Karosserie repariert, ersetzt, ausgetauscht oder erneuert, könnte unter Umständen für so ein Fahrzeug keine Wertminderung mehr anfallen. Denn ein bereits erneuertes oder auch restauriertes Karosserieteil könnte nach einem Schaden wieder ersetzt oder repariert werden, ohne dass der ursprüngliche Auslieferungszustand und somit die Originalität des betroffenen Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen würden. Hierdurch wird die so genannte "Jungfräulichkeit" eines Fahrzeugs nicht mehr zerstört.
Sie benötigen Hilfe? Wir helfen Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.
Rufen Sie uns an: 0234/92783315 oder 0172/2812011
Sie benötigen Hilfe? Wir helfen Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.
Rufen Sie uns an: 0234/92783315 oder 0172/2812011