Wertminderung Oldtimer

Auch bei einem Oldtimer kann eine erhebliche Wertminderung anfallen. Erst recht dann, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich in gutem, unrestaurierten Zustand befand. In solchem Fall droht dem Oldtimer nämlich der Verlust der historischen Substanz. In der Regel erzielen unrestaurierte Originalfahrzeuge mit Patina weitaus höhere Preise als ihre "totrestaurierten" Pendants. Technisch wäre man heute also in der Lage jeden Oldtimer bis in die Zustandsnote eins (1) zu restaurieren. Es wird jedoch niemanden gelingen einen beschädigten Oldtimer nach der Reparatur wieder im Originallack (Erstlack) erstrahlen zu lassen. Dieser Umstand begründet eine Wertminderung!

 

Wurde ein Oldtimer bereits restauriert oder wurden womöglich im Rahmen einer früheren Karosseriereparatur ein oder mehrere Teile der Karosserie repariert, ersetzt, ausgetauscht oder erneuert, könnte unter Umständen für so ein Fahrzeug keine Wertminderung mehr anfallen. Denn ein bereits erneuertes oder auch restauriertes Karosserieteil könnte nach einem Schaden wieder ersetzt oder repariert werden, ohne dass der ursprüngliche Auslieferungszustand und somit die Originalität des betroffenen Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen würden. Hierdurch wird die so genannte "Jungfräulichkeit" eines Fahrzeugs nicht mehr zerstört.
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